Buchführung und Bilanzierung


Buchführung und Bilanzierung     Lohnabrechnung     Betriebswirtschaftliche Beratung     Steuerberatung

Kaufleute sind gesetzlich zur Buchführung verpflichtet. Wir helfen dabei, diese rechtlichen Auflagen zu erfüllen. Grund und Inhalt des betrieblichen Rechnungswesens gehen allerdings weit über die gesetzlichen Auflagen hinaus. Ein aussagekräftiges Rechnungswesen ist Grundlage jeder betriebswirtschaftlichen Entscheidung. Insofern buchen auch Unternehmen, die keiner gesetzlichen Auflage unterliegen.

Wir verfügen in wichtigen Bereichen über einschlägige Branchenkenntnisse und beachten in der Betreuung des Rechnungswesens die jeweiligen Besonderheiten u. a. durch Auswahl geeigneter Kontenrahmen. So führen wir die Aufzeichnungen für Ärzte selbstverständlich nach dem Ärztekontenrahmen der DATEV, Gaststätten werden auf Wunsch gerne nach dem Gaststättenkontenrahmen gebucht, gemeinnützige Unternehmen nach der Branchenlösung für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs etc. Wir übernehmen auch die Einrichtung einer Kostenrechnung, die wir nicht nur bei Baubetrieben für sinnvoll erachten. Bei prüfungspflichtigen Betrieben arbeiten wir intensiv mit Wirtschaftsprüfern zusammen.
Im Rechnungswesen arbeiten wir mit der DATEV e. G. zusammen. In der Arbeitsteilung zwischen Mandant und Steuerkanzlei sind unterschiedliche Modelle möglich. Neben dem „Komplettservice“ mit Buchhaltung bei uns im Haus gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitsteilung, bei denen der Mandant nach seinem Wunsch Tätigkeitsbereiche eigenständig übernimmt, die dann bei uns nur eingelesen werden.

  • laufende Buchführung für Gewerbebetriebe und Land- und Forstwirte

  • Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen (mit Offenlegung)

  • laufende Aufzeichnungen für Freiberufler und sonstige Selbständige

  • Kostenrechnung

  • Gesonderte Darstellung von Fördermitteln

  • Mittelverwendungsrechnungen und Tätigkeitsberichte für gemeinnützige Körperschaften

  • Erstellung von aussagekräftigen Auswertungen für interne und externe Zwecke

  • Betreuung bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen