Buchführung und Bilanzierung
Buchführung und Bilanzierung Lohnabrechnung Betriebswirtschaftliche Beratung Steuerberatung
Kaufleute
sind gesetzlich zur Buchführung verpflichtet. Wir helfen dabei,
diese rechtlichen Auflagen zu erfüllen. Grund und Inhalt des
betrieblichen Rechnungswesens gehen allerdings weit über die
gesetzlichen Auflagen hinaus. Ein aussagekräftiges Rechnungswesen
ist Grundlage jeder betriebswirtschaftlichen Entscheidung. Insofern
buchen auch Unternehmen, die keiner gesetzlichen Auflage unterliegen.
Wir
verfügen in wichtigen Bereichen über einschlägige
Branchenkenntnisse und beachten in der Betreuung des Rechnungswesens
die jeweiligen Besonderheiten u. a. durch Auswahl geeigneter
Kontenrahmen. So führen wir die Aufzeichnungen für Ärzte
selbstverständlich nach dem Ärztekontenrahmen der DATEV,
Gaststätten werden auf Wunsch gerne nach dem Gaststättenkontenrahmen
gebucht, gemeinnützige Unternehmen nach der Branchenlösung für
Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs etc. Wir übernehmen
auch die Einrichtung einer Kostenrechnung, die wir nicht nur bei
Baubetrieben für sinnvoll erachten. Bei prüfungspflichtigen
Betrieben arbeiten wir intensiv mit Wirtschaftsprüfern zusammen.
Im
Rechnungswesen arbeiten wir mit der DATEV e. G. zusammen. In der
Arbeitsteilung zwischen Mandant und Steuerkanzlei sind
unterschiedliche Modelle möglich. Neben dem „Komplettservice“
mit Buchhaltung bei uns im Haus gibt es unterschiedliche
Möglichkeiten der Arbeitsteilung, bei denen der Mandant nach seinem
Wunsch Tätigkeitsbereiche eigenständig übernimmt, die dann bei uns
nur eingelesen werden.
-
laufende
Buchführung für Gewerbebetriebe und Land- und Forstwirte -
Erstellung
von Jahresabschlüssen für alle Rechtsformen (mit Offenlegung) -
laufende
Aufzeichnungen für Freiberufler und sonstige Selbständige -
Kostenrechnung -
Gesonderte
Darstellung von Fördermitteln -
Mittelverwendungsrechnungen
und Tätigkeitsberichte für gemeinnützige Körperschaften -
Erstellung
von aussagekräftigen Auswertungen für interne und externe Zwecke
-
Betreuung
bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen
|